Allgemeine Nutzungsbedingungen für Anbieter und Admin

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Allgemeine Nutzungsbedingungen für Anbieter/Admins

§ 1 Allgemeines
 
(1) Die Firma vimotion GmbH, Am Wiesenbach 24, 74564 Crailsheim (nachfolgend: "vimotion"), bietet Anbietern die Möglichkeit, über die E-Learning-Plattform unter *.lifetime-learning.de (nachfolgend "Plattform") und über das mobile Portal der Plattform unter m.lifetime-learning.de Endnutzern (nachfolgend: "Nutzer") digitale Inhalte zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter erhält dafür von vimotion einen eigenen Administrationsbereich sowie Zugangsdaten, die er Nutzern zur Verfügung stellen kann, damit diese seine E-Learning-Angebote nutzen können.

Durch einen Rahmenvertrag zwischen Kultusministerium und der Fa.  vimotion ist es Weiterbildungseinrichtungen möglich, unter bestimmten Umständen die Kosten für die Nutzung des Campus durch das Kultusministerium Baden-Württemberg ersetzt zu bekommen.
 
(2) Diese Nutzungsbedingungen regeln abschließend das Verhältnis zwischen vimotion und dem Anbieter. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter und den jeweiligen Nutzern ist zwischen diesen in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln. Insoweit ist vimotion lediglich technischer Dienstleister, der dem Anbieter die Plattform für seine E-Learning-Angebote zur Verfügung stellt.
§ 2 Leistungen

(1) Die Plattform wird von vimotion betriebsfähig bereitgestellt. Der Anbieter kann auf der Plattform Lerninhalte einstellen, Nutzer anlegen, Administratoren einrichten sowie eigene Softwaremodule und HTML-Code hochladen. Zu diesem Zweck erhält der Anbieter Zugangsdaten für einen Administratorzugang, der ihm diese Möglichkeiten eröffnet.

(2) Darüber hinaus stellt vimotion dem Anbieter Benutzerzugänge mit den entsprechenden Zugangsdaten, Speicherplatz zur Speicherung von Daten auf der Plattform sowie Datenübertragungsvolumina zur übertragung von Daten auf die, bzw. von der Plattform zur Verfügung. Der Gesamtumfang der in diesem Absatz genannten Leistungen bestimmt sich über eine Rahmenvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg.

(3) Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt mindestens 98,0 % im Jahresmittel. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.

(4) Wird vimotion ohne eigenes Verschulden von Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen, so ist vimotion berechtigt, die von dem Unterlassungsanspruch betroffenen Leistungen einzustellen. vimotion wird den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen

(5) vimotion bietet dem Anbieter auf Wunsch die Schulung eines Nutzers zur Verwendung der Administrationsfunktionen der Plattform auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung an.
§ 3 Registrierung und Zugänge

(1) Nachdem der Anbieter die Zugangsdaten von vimotion erhalten hat, muss er bei der ersten Anmeldung zur Verwendung der Plattform diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zustimmen. Nach der Anmeldung stehen dem Anbieter alle unter § 2 Abs. 1 genannten Möglichkeiten zur vollständigen Verwaltung seines Bereiches und Zugangs zur Verfügung.
(2) Im Administrationsbereich kann der Anbieter selbständig Zugänge und Berechtigungen für weitere Benutzer erstellen und die entsprechenden Zugangsdaten generieren. Auch weitere Administratorenzugänge können erstellt werden, die dann ebenfalls die vollständigen Verwaltungsrechte für den Bereich des Anbieters erhalten.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Benutzer namentlich mit einer ladungsfähigen Anschrift zu erfassen, um diese über ihre Zugangsdaten eindeutig identifizieren zu können. Dieses giltinsbesondere für Benutzer, denen ein Administrationszugang eingeräumt wird. Der Anbieter verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, vimotion mitzuteilen
§ 4 Datensicherung

(1) vimotion sichert die auf der Plattform gespeicherten Daten des Anbieters mindestens einmal täglich. Bei einem Datenverlust auf der Plattform, stellt vimotion die Daten des Anbieters vom letzten Sicherungszeitpunkt wieder her. Wünscht der Anbieter kürzere Sicherungsintervalle, so muss er die Sicherungen selbst durchführen. Datenwiederherstellung auf der Plattform durch die Fa. vimotion ist, sofern technisch durchführbar, immer nur gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung möglich, gleichgültig, ob es sich dabei um Sicherungen, handelt, die von dem Anbieter selbst oder von der Fa. vimotion erstellt wurden,
(2) Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, die dem Anbieter selbst obliegen.
§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter und die von ihm registrierten Benutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Plattform mit geeigneten Telekommunikationsendgeräten zuzugreifen. Dieses Recht beinhaltet die Benutzung der von vimotion zur Verfügung gestellten Dienste, gemäß dieser Vereinbarung, mit einem geeigneten Internetbrowser. Andere Rechte, insbesondere an Hard- und Software, Softwareapplikationen, Systemkomponenten, oder der Betriebssoftware der Plattform erhält der Anbieter nicht.
(2) Der Anbieter ist nicht berechtigt, die Plattform über die nach Maßgabe dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Anbieter nicht gestattet, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(3) Der Anbieter räumt vimotion die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Inhalten ein, die er auf die Plattform überträgt.
§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten verpflichten auf Vertraulichkeit gemäß Art.  28 der DSGVO, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die vimotion von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Die Plattform wird von vimotion gehosted. vimotion kann zu diesem Zweck auch Subunternehmer einbinden, hat diese aber ebenfalls entsprechend der DSGVO Art. 28
(4) als Unterauftragnehmer datenschutzrechtlich zu verpflichten, soweit personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden.
§ 8 Pflichten des Anbieters
 
Der Anbieter wird die ihm im Rahmen der Nutzung der Plattform entstehenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere:
 
(1) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
(2) dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der übernahme von Texten und Daten Dritter auf die Plattform) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
(3) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
(4) die Software nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte verwenden.
(5) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die nicht von vimotion betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datenbanken oder Datennetze von vimotion unbefugt einzudringen;
(6) vimotion von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Plattform verbunden sind. Erkennt der Anbieter oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von vimotion;
(7) die auf die Plattform übertragenen Daten regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten;
(8) weder selbst noch durch die unter ihm registrierten Endnutzer Viren oder sonstige Schadprogramme auf die Plattform zu übertragen.
(9) die von ihm registrierten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Plattform geltenden Verpflichtungen einzuhalten;
§ 9 Vertragswidrige Nutzung der Software

vimotion ist nach rechtzeitiger schriftlicher Ankündigung berechtigt, bei einem Verstoß des Anbieters oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesen Bedingungen festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zu der Software und zu deren Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber vimotion sichergestellt ist.
§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) vimotion haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Im übrigen haftet vimotion nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Anbieter unbeschränkt.
(4) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
(5) vimotion gewährleistet nicht die Funktionalität von externen Softwaremodulen, HTML-Code oder sonstiger Software, die der Anbieter selbst in die Plattform einbringt und dort verwendet.
(6) vimotion haftet nicht für Inhalte, die der Anbieter auf der Plattform verwendet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Texte, Bilder, Videodateien und Audiodateien. Nimmt ein Dritter vimotion wegen der Verletzung von Schutzrechten diesbezüglich in Anspruch, so stellt der Anbieter vimotion von allen Ansprüchen frei.
§ 11 Höhere Gewalt

(1) vimotion ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.
(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche gekündigt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von vimotion auf Dritte übertragen.
(2) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Die änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die änderung der Schriftformklausel selbst.
(3) Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
(4) Ist der Anbieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Backnang.


Crailsheim, 07. Oktober 2022
© vimotion GmbH